Werden Sie mit einer Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden konfrontiert, ist überlegtes Handeln angeraten, um den damit ohnehin schon entstandenen Schaden für die eigene
Person gering zu halten.
"Richtiges" Reagieren setzt ein Mindestmaß an Information voraus, die Sie auf dieser
"Erste-Hilfe-Seite" in den nebenstehenden Themenbereichen erlangen können.
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